Konzepte

Schlüssige Konzepte und qualifizierte Mietspiegel können jeweils getrennt erstellt werden. Es besteht keine Verpflichtung, beide Gutachten gemeinsam zu erstellen.

Dennoch sollte im Vorfeld geprüft werden, ob eine gemeinsame Erstellung sowohl aus wirtschaftlichen Gründen als auch aus erhebungstechnischen Gründen nicht trotzdem die sinnvollere Variante sein könnte. Selbstverständlich nur dann, wenn ein Mietspiegel ohnehin erstellt werden soll.

Während aus den Daten eines Mietspiegels nachträglich auch ein schlüssiges Konzept erstellt werden kann (so zum Beispiel geschehen bei den schlüssigen Konzepten für München und Dresden) ist es unmöglich, aus den Daten eines schlüssigen Konzeptes einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen. Grund hierfür ist der Umstand, dass für die Erstellung eines schlüssigen Konzepts weniger Informationen erhoben werden müssen. Beispiele hierfür sind das Baualter des Wohngebäudes, die genaue Wohnlage oder auch der energetische Zustand sowie eine differenzierte Wohnlage.  Während diese Informationen für einen qualifizierten Mietspiegel eine notwendige Bedingung darstellen, werden diese Informationen für ein schlüssiges Konzept nicht benötigt und werden aus erhebungsökonomischen Gründen i.d.R. nicht erhoben.

Auch ist es nicht sinnvoll, die beiden doch sehr umfangreichen Primärerhebungen, die sich für nicht sachkundige Personen kaum von einander unterscheiden, innerhalb kurzer Zeiträume nach einander durchzuführen. Da beide Erhebungen auf die freiwillige Teilnahme der Befragten angewiesen sind, sollte die Teilnahmebereitschaft und das Verständnis für diese Erhebungen mit dem damit verbunden unbezahlten Arbeitsaufwand für die Beteiligten nicht überbeansprucht werden. Zumal ein qualifizierter Mietspiegel als auch ein schlüssiges Konzept in regelmäßigen Abständen (spätestens nach vier Jahren) komplett neu erstellt und erhoben werden müssen.

Zusammenfassend ist es insbesondere für kreisfreie Städte sinnvoll, dass sich die Vertreter aus dem SGB II- und SGB XII-Bereich im Vorfeld der notwendigen Erstellung eines schlüssigen Konzepts mit den für die Erstellung eines Mietspiegels verantwortlichen Behörden in Verbindung setzten.

Gleiches gilt natürlich auch für einzelne Gemeinden, die die gesetzliche Mietpreisbremse nutzen wollen. Die von Koopmann Analytics angewandte Methodik ermöglicht auch für einzelne Teilbereiche eines Kreises einen unterschiedlichen Erhebungsumfang. So können beispielsweise für einzelne Gemeinden unterschiedliche Fragebögen mit unterschiedlichen Erhebungsumfängen eingesetzt werden. Wenngleich dies mit Zusatzkosten verbunden ist, so rechnen sich diese Zusatzkosten immer vor dem Hintergrund einer einzelnen Erhebung.